Allgemeine GeschäftsbedingungenI. Geltung(1) Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingen. Diese gelten für alle unsere Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird.(2) Geschäftsbedingungen des Käufers gehen nur dann, wenn ihre Geltung durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. (3) Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, selbst wenn im Einzelfall auf unsere Bedingungen nicht Bezug genommen worden ist.II. Abschluß(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend, sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes.(2) Bestellungen, insbesondere durch unsere Vertreter vermittelte Aufträge, gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Als Bestätigung gilt auch der Zugang unserer Rechnung mir aufgedruckter Auftragsbestätigung und unseres Lieferscheins beim Besteller sowie die Ausführung der Lieferung.(3) Maßgebend für den Inhalt des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung in Verbindung mit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.III. Lieferzeit(1) Angegebene Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. In Verzug kommen wir in jedem Fall erst durch eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Käufers.(2) Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.(3) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie-, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verfügung staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erfordlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und in Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; Teillieferungen können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.(5) Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen; die Nachfrist muß mindestens 6 Wochen betragen. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens und Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sich auf die bei Vertragsabschluß für uns voraussehbaren Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das Zehnfache des Warenwertes begrenzt: dies gilt nicht, wenn Verzug oder Nichterfüllung durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.IV. Preise(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager oder ab Werk ausschließlich Verpackung. Hinzugesetzt wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.(2) Sind Preise nicht ausdrücklich vereinbart, so sind maßgeblich unsere am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.V. Zahlungsbedingungen(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, sofern der Rechnungsbetrag Euro 50,- übersteigt und sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.(2) Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag in bar verfügen können. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen.(3) Zahlungen an Reisende oder andere in unserem Namen auftretende Personen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie gegen Vorlegung einer von uns ausgestellten Inkassovollmacht erfolgen und ein nummerierter Quittungsvordruck ausgehändigt wird. Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes, den wir für den Bankkredit zahlen müssen, mindestens jedoch 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.4) Ist der Käufer mit einer Zahlung aus einem der bestehenden Verträgen länger als 10 Tage in Verzug geraten, oder hat er seine Zahlungen eingestellt, oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, so werden unsere Forderungen aus allen bestehenden Verträgen mit dem Käufer sofort zur Zahlung fällig; Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe - auch durch Annahme von Wechselakzepten - enden. Wir sind außerdem berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.(5) Bei Lieferungen an uns bisher unbekannten Firmen sowie bei Aufträgen unter Euro 15,- behalten wir uns vor, diese unter Nachnahme auszuführen.VI. Versand, Gefahrenübergang(1) Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, dies gilt auch für eine eventuelle Rücksendung der Ware an uns.(2) Versandart und Versandweg bestimmen wir nach unserem freien Ermessen. Der Abschluß einer Transportversicherung erfolgt nur auf besondere Weisung und auf Kosten des Käufers.(3) Die Kosten der Verpackung trägt der Käufer. Bei frachtfreier Rücksendung von Kisten, die sich in gutem Zustand befinden, schreiben wir dem Käufer zwei Drittel des dafür berechneten Wertes gut. Leih-Emballagen (Paletten, Collico, Bahnbehälter, Transportkörbe etc.) müssen frachtfrei zurückgesandt werden.VII. Eigentumsvorbehalt(1) Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.(2) Der Käufer tritt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Werden unsere Waren vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Ware.(3) Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Einen Zugriff Dritter in dir Vorbehaltsware oder in die uns sicherungshalber Abgetretenen Forderungen hat er uns unverzüglich mitzuteilen, er hat ferner den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen.(4) Werden von uns gelieferte Waren vom Käufer mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, daß wir anteilmäßiges Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwerben. Der Käufer ist in einem solchen Falle verpflichtet, die Ware für uns unentgeltlich bis zum Erlöschen unseres Miteigentums zu verwahren.(5) Bei Zahlungsverzug ist der Käufer nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Für diesen Fall gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zeitpunkt ungehindert zu betreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.(6) Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachzukommen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Der Käufer hat uns in diesem Falle auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die wir zur Einziehung benötigen.(7) Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Freigabe an den Käufer verpflichtet.VIII. Gewährleistung(1) Ansprüche aus Mängeln von uns gelieferter Waren bestehen nur, wenn die Mängel innerhalb der sich aus §377 HGB ergebenen Fristen uns schriftlich angezeigt werden. Vertreter und Reisende sind zur Entgegennahme von Mangelanzeigen nicht berechtigt. (2) Im Falle ordnungsgemäßer und begründeter Mängelrüge steht dem Käufer nach unserer Wahl in Ansehung des mangelhaften Gegenstandes der Anspruch auf Umtausch oder auf Wandlung bzw. Minderung zu. Für die ersatzweise gelieferten Stücke übernehmen wir in gleicher Weise Gewähr. Erfolgt die ersatzweise Lieferung nicht innerhalb einer unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten angemessenen Frist, ist der Käufer zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Die mit unserer Gewährleistung zusammenhängenden Transportkosten trägt der Käufer.(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Einsatz von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehenden Schaden beschränkt.IX. Sonstige Rechte des Käufers(1) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die uns obliegende Leistung vor Gefahrübergang infolge eines Umstandes unmöglich wird, den wir zu vertreten haben.(2) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit sind auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das Fünffache des Warenwertes begrenzt. Dies gilt nicht, wenn wir die Unmöglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.(3) Die verstehenden Absätze (1) und (2) gelten im Falle des Unvermögens entsprechend.(4) Soweit in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Rechte und Ansprüche des Käufers nicht ausdrücklich genannt, sind sie im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grob Fahrlässig beruhen.X. Recht des Lieferers zum Rücktritt vom Vertrag(1) Treten unvorhergesehene Ereignisse im Sinne der vorstehenden Ziff. III(3) ein und verändern sich infolgedessen die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der Leistung wesentlich oder wirken die Ereignisse auf unseren Betrieb erheblich ein oder erweist sich die vereinbarte Leistung wegen einen solchen Ereignisses nach Vertragsabschluß als unmöglich, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Vertrages durchzuführen. Soweit eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.(2) Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Verkäufers gestellt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet worden ist.XI. Aufrechnung, ZurückbehaltungGegen unsere Kaufpreisforderungen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Gegendorderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie unsere Forderung.XII. Bearbeitungskosten bei GutschriftenBei allen Gutschriften, welche aus Kulanzgründen erteilt werden, kommen Bearbeitungekosten in Höhe von 10 % in Abzug. XIII. Schlußbestimmungen(1) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware. (2) Soweit gesetzlich zulässig, ist der Hauptsitz unseres Unternehmens als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, insbesondere auch für Klagen aus in Zahlung genommenen Wechsel oder Schecks vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu Klagen.(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.(4) Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
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